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   BFH, 24.11.1993 - II R 127/89   

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https://dejure.org/1993,5636
BFH, 24.11.1993 - II R 127/89 (https://dejure.org/1993,5636)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1993 - II R 127/89 (https://dejure.org/1993,5636)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1993 - II R 127/89 (https://dejure.org/1993,5636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Beiladung Dritter bei Beteiligung einer Personengesellschaft am Rechtsstreit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Notwendige Beiladung im Klageverfahren (§ 60 FGO )

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 493
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.06.1981 - III R 49/78

    Aufteilung des Einheitswerts von Personengesellschaften unter Berücksichtigung

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - II R 127/89
    Denn geht man mit dem FG davon aus, daß im Verhältnis zwischen Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern regelmäßig weder Forderungen noch Schulden bestehen und daß die gegenüber einzelnen Gesellschaftern erteilten Pensionszusagen den Einheitswert des Betriebsvermögens nicht mindern können, so muß doch - wozu das angegriffene Urteil allerdings keine ausreichenden Feststellungen enthält - gleichzeitig entschieden werden, ob sich die Nichtanerkennung des von der Klägerin geltend gemachten Schuldpostens auf die Aufteilung des Einheitswerts nach Maßgabe des allgemeinen Aufteilungsmaßstabs (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 24. Juni 1981 III R 49/78, BFHE 134, 157, BStBl II 1982, 2) bei sämtlichen Gesellschaftern oder - als Folge der Vorwegzurechnung eines entsprechenden Pensionsanspruchs - nur auf die Höhe des Einheitswertanteils der durch die Pensionszusage begünstigten Gesellschafter auswirkt.
  • BFH, 28.11.1974 - I R 62/74

    Einheitliche Gewinnfeststellung - OHG - Mitunternehmer - Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - II R 127/89
    Auf die notwendige Beiladung kann weder verzichtet, noch kann sie in der Revisionsinstanz nachgeholt werden (§ 123 FGO; BFH-Urteil vom 28. November 1974 I R 62/74, BFHE 114, 167, BStBl II 1975, 209).
  • BFH, 07.12.1984 - III R 82/79

    Geschäftsführer - Gesellschafter-Geschäftsführer - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - II R 127/89
    Das FG lehnte den Abzug der streitigen Pensionsrückstellungen unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1984 III R 82/79 (BFHE 143, 97, BStBl II 1985, 239) ab; danach entstünden im Verhältnis zwischen der Personengesellschaft und den Gesellschaftern regelmäßig weder Forderungen noch Schulden.
  • BFH, 28.01.1966 - III 96/62

    Anfechtung des Veranlagungsbescheides zur Vermögensabgabe durch einen Ehegatten -

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - II R 127/89
    Die Unterlassung einer notwendigen Beiladung stellt einen von Amts wegen zu beachtenden Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens dar (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1966 III 96/62, BFHE 85, 327, BStBl III 1966, 327).
  • BFH, 21.06.1988 - VIII R 93/87

    Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - II R 127/89
    Ist eine notwendige Beiladung unterblieben, muß die Entscheidung des FG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen werden, damit die Beiladung nachgeholt werden kann (BFH-Urteil vom 21. Juni 1988 VIII R 93/87, BFH/NV 1989, 589).
  • BFH, 23.01.1953 - III 14/52 U

    Pensionszusage an Gesellschafter einer Personengesellschaft - Anerkennung einer

    Auszug aus BFH, 24.11.1993 - II R 127/89
    Die Erhöhung des Einheitswerts des Betriebsvermögens aufgrund der Nichtberücksichtigung der Pensionsrückstellungen nach dem BFH-Urteil vom 23. Januar 1953 III 14/52 U (BFHE 57, 177, BStBl III 1953, 70) sei den Mitgesellschaftern im Verhältnis der jeweiligen Beteiligungsquoten zuzurechnen.
  • BFH, 28.10.1999 - I R 8/98

    Unterlassene notwendige Hinzuziehung, § 360 Abs. 3 Satz 1 AO

    Er kann im Revisionsverfahren nicht mehr geheilt werden und führt --auch wenn er nicht gerügt wurde-- ohne Sachprüfung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das FG (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789; vom 24. November 1993 II R 127/89, BFH/NV 1994, 493; vom 14. September 1994 I R 60/93, BFH/NV 1995, 484).
  • BFH, 14.09.1994 - I R 60/93

    Notwendig zu beteiligende Personen am Zerlegungsverfahren -

    Er kann im Revisionsverfahren nicht mehr geheilt werden (§ 123 Satz 1 FGO) und führt -- auch wenn er nicht gerügt wurde -- ohne Sachprüfung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das FG (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789; vom 24. November 1993 II R 127/89, BFH/NV 1994, 493 m. w. N.).
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